Da einzelne Medienhäuser dies hätten verhindern wollen, seien die SVP- Verantwortlichen gezwungen gewesen, sich auf die Forderungen der Medienhäuser einzulassen. Da der Titel, wie er von den fraglichen Medienhäusern verlangt worden sei, aus Sicht der Beschuldigten ebenfalls in Ordnung gewesen sei, habe man diesen einfach abgenickt. Darin könne kein Schuldeingeständnis gesehen werden, sondern es sei ein pragmatischer Entscheid gewesen. In der NZZ sei das fragliche Inserat anstandslos publiziert worden. Die NZZ sei jedoch kein Provinzblatt und stehe der FDP nahe, deshalb sei die Annahme des Inserats durch den Verlag der NZZ von den Beschuldigten als Signal gedeutet worden, welches sie in