Darauf hätten die Beschuldigten umso mehr vertrauen dürfen, als die fraglichen Stimmen ja alleine mit dem Wortlaut des Titels argumentiert hätten, was nicht angehen könne. Die Tatsache, dass man eine zweite Version des Inserats akzeptiert habe, in welcher der Begriff „Kosovare“ im Singular geschrieben worden sei, belege nichts anderes. Die Beschuldigten hätten die Inserate schnellstmöglich schalten wollen. Da einzelne Medienhäuser dies hätten verhindern wollen, seien die SVP- Verantwortlichen gezwungen gewesen, sich auf die Forderungen der Medienhäuser einzulassen.