Überraschend sei höchstens die Argumentationslinie gewesen. Die Beschuldigten seien indessen aufgrund ihres Erfahrungshintergrundes gewohnt gewesen, auf ihre eigene Intention und auf ihre eigene Interpretation der Texte zu vertrauen. Das hätten sie auch hier aus vollster Überzeugung getan. Die Einzelfälle seien im Zentrum gestanden und Teil des Textes gewesen. Darauf hätten die Beschuldigten umso mehr vertrauen dürfen, als die fraglichen Stimmen ja alleine mit dem Wortlaut des Titels argumentiert hätten, was nicht angehen könne.