Derartige Unterstellungen seien selbst strafrechtlich relevant. Sie würden der SVP Schweiz mehr oder weniger offen eine rassistische Gesinnung unterstellen. Betrachte man alle erwähnten Inserate zusammen, so werde die Absicht des Beschuldigten und von A.________ klar sichtbar. Der Fokus sei so offensichtlich auf den Einzelfallbeschrieben gelegen, dass auch der Blickwinkel der Beschuldigten und ihr Vorverständnis dadurch geprägt worden sei.