Die Verteidigung führte aus (Plädoyernotizen, pag. 879 ff.), die Beschuldigten hätten konsequent und immer wieder klar ausgesagt, dass es im Rahmen der kurzen Inserate-Aktion vom August 2011 nur um die Darstellung der Einzelfälle von Pfäffikon und Interlaken gegangen sei. Deshalb seien in all diesen Inseraten die Beschreibungen der Fallbeispiele immer mitgeliefert worden. Nur gerade der Titel eines einzigen Inserats, nicht einmal das Inserat als Ganzes, sei etwas doppeldeutig geraten.