Hingegen sei das Inserat nicht generell überarbeitet, sondern auch in der Version mit dem Plural geschaltet worden. Dabei zeige insbesondere die eben zitierte Medienmitteilung, dass man sich über diesen Umstand geärgert und bewusst auch an der alten Version festgehalten habe. Dass A.________ und B.________ sehr wohl gewusst hätten, was sie machten, ergebe sich einerseits aus ihren Funktionen, andererseits aber auch aus dem beruflichen Werdegang und den absolvierten Ausbildungen (vgl. pag. 112.49 Z. 95 ff., 112.67 Z. 80 ff.). 8.6.2 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung führte aus (Plädoyernotizen, pag.