112.67 Z. 69 ff.). Gerade die letzte Aussage von A.________ zeige, dass man sehr wohl von dritter Seite damit konfrontiert worden sei, dass der Titel des Inserats rassistisch sei. Mit anderen Worten hätten die Beschuldigten gewusst, dass ihr deutschsprachiges Inserat zum Fall Interlaken – und nur dieses – als rassistisch eingestuft werden könne. Die Reaktion darauf sei eine Anpassung des Titels auf den Singular gewesen, wo dies von den Verlagen gefordert worden sei. Hingegen sei das Inserat nicht generell überarbeitet, sondern auch in der Version mit dem Plural geschaltet worden.