Aufgrund des Titels im Singular resp. der anderen Formulierung des Plurals wurden diese Inserate von vorneherein anders gelesen und nicht als Pauschalisierung aufgefasst. Sodann löste lediglich das inkriminierte Inserat die heftigen Reaktionen der Verlagshäuser und der Bischofskonferenz aus (vgl. pag. 73/2 bis 73/7). Es ist demnach kein Zufall, dass nur dieses Inserat Gegenstand der Anklage ist und sich das Gericht nur mit diesem Inserat befassen muss.