Weiter stehe lediglich eine von vier Versionen des Inserats zum Vorfall von Interlaken zur Diskussion. Drei der vier Versionen, nämlich das italienische, das französische sowie das deutsche Inserat mit dem Singular für Kosovare im Titel, seien unstrittig, obwohl sie gleichzeitig publiziert worden seien und aus Sicht der Beschuldigten den gleichen Inhalt transportieren würden (Plädoyernotizen, pag. 876). Es ist richtig, dass nur ein einziges Inserat Gegenstand der Anklage ist. Die übrigen Inserate enthalten keine Generalisierung im Titel. Sie sind differenzierter und beschreiben einen Einzelfall. Aufgrund des Titels im Singular resp.