8. Bestrittener Sachverhalt Bestritten ist, ob die Beschuldigten die Kritik der Verlagshäuser zum Inserat ernst nehmen mussten. Weiter ist die Frage zu beantworten, ob das vorgefertigte Layout der Kampagne mitbeurteilt werden muss. Zudem wurde vorgebracht, dass nur ein einziges Inserat der ganzen Kampagne zur Masseneinwanderungsinitiative bestritten sei. Weiter wurde die Anklageschrift in Zweifel gezogen und es sind Präzisierungen zum Tatablauf anzubringen. 8.1 Beweismittel Die Vorinstanz fasste die zu diesem Fall vorhandenen wichtigsten Beweismittel zusammen und würdigte diese (pag.