Weil das inkriminierte Inserat jedoch in den übrigen Fällen nicht gestoppt wurde, obwohl dies noch möglich gewesen wäre, erschien dieses am 25.8.2011 in der Tageszeitung Neue Zürcher Zeitung (nachfolgend NZZ) und in der Tageszeitung St. Galler Tagblatt AG (nachfolgend St. Galler Tagblatt) sowie auf den Websites der SVP und des Komitees gegen Masseneinwanderung. Am 29.5.2012 wurde über die Verfahrenseinstellung gegenüber dem zweiten Kosovaren im Fall von Interlaken berichtet, das inkriminierte Inserat wurde aber danach trotzdem noch bis im Dezember 2013 auf der Website der SVP und des Ko-