8 Mit dem Inserat betrieben die Beschuldigten Hetze gegen die Kosovaren und schürten Emotionen (Stimmungsmache), die geeignet sind, Hass und Diskriminierung gegenüber den Kosovaren hervorzurufen (Art. 261bis Abs. 1 StGB). Das Inserat ist aber auch Teil einer ganzen Propagandaaktion gegen die Kosovaren (vgl. pag. 513, 514, Art. 261bis Abs. 3 StGB).