4.2 Die Beschuldigte A.________ schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt C.________ an. Sie stellte dieselben Anträge wie der Beschuldigte B.________ (Protokoll Berufungsverhandlung, pag. 831). 4.3 Rechtsanwalt F.________ stellte und begründete für die Straf- und Zivilkläger an der oberinstanzlichen Verhandlung folgende Anträge (Plädoyernotizen, pag. 839): «1. Es sei das Urteil vom 30.4.2015 des Regionalgerichts Bern-Mittelland vollumfänglich zu bestätigen und die beiden Beschuldigten mithin schuldig zu sprechen.