Er stellte folgende Anträge: «a) Der Beschuldigte sei von der Anklage der Rassendiskriminierung vollumfänglich (mit Bezug auf alle Tatbestandsvarianten) freizusprechen. b) Die Kosten der Vorinstanz sowie des Berufungsverfahrens seien auf die Staatskasse zu nehmen. c) Die Verpflichtung des Beschuldigten zur Bezahlung einer Prozessentschädigung an die Privatklägerin sei aufzuheben. d) Dem Beschuldigten sei sowohl für das erstinstanzliche Verfahren als auch für das Berufungsverfahren je eine angemessene Entschädigung auszusprechen».