2. Berufung 2.1 Gegen dieses Urteil meldeten sowohl Rechtsanwalt C.________ namens des Beschuldigten B.________ am 4.5.2015 (pag. 715) wie auch die Beschuldigte A.________ am 6.5.2015 (pag. 717) form- und fristgerecht Berufung an (pag. 715). 2.2 In seiner Berufungserklärung vom 12.6.2015 (pag. 740 ff.) hielt Rechtsanwalt C.________ namens des Beschuldigten B.________ fest, das erstinstanzliche Urteil werde vollumfänglich angefochten, soweit im erstinstanzlichen Verfahren nicht Freisprüche ergangen seien. Er stellte folgende Anträge: «a)