Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit wird auf 2 Jahre festgesetzt, wobei A.________ die bereits ausgestandene Bewährungszeit zwischen dem Rückzug der Appellation vom 17. November 2006 und der Aufhebung des Urteils vom 10. März 2006 am 4. Juli 2007 (7 Monate und 16 Tage) angerechnet wird, so dass die verbleibende Probezeit 1 Jahr, 4 Monate und 14 Tage beträgt. Die Untersuchungshaft und die Sicherheitshaft von insgesamt 120 Tagen werden im Umfang von 50 Tagessätzen auf die bedingt zu vollziehende Geldstrafe angerechnet.