66 von 10 Tagen, für welche die Beschuldigten mit CHF 200.00/Tag, ausmachend insgesamt CHF 2‘000.00, entschädigt wird. 67 XI. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: A. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 29. Oktober 2014 (Einzelgericht) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: