24 Abs. 1 Bst. b des Dekrets betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft [VKD; BSG 161.12]). Rechtsanwalt V.________ (mit Substitutionsvollmacht von Rechtsanwalt Dr. B.________) beantragte anlässlich der Berufungsverhandlung vom 7. Juli 2016 namens der Beschuldigten einen vollumfänglichen Freispruch von den Vorwürfen des Betrugs, der Urkundenfälschung, der Verletzung des Schriftgeheimnisses und der versuchten Erpressung (pag.