Verfahrenskosten für die Einstellung des Strafverfahrens Die Vorinstanz hat der Beschuldigten für die rechtskräftige Einstellung des Verfahrens wegen Verleumdung, ev. übler Nachrede, die auf die Einstellung entfallenden Verfahrenskosten von CHF 1‘000.00 auferlegt (vgl. Ziff. B/I des erstinstanzlichen Urteils). Dies wurde von der Beschuldigten mit Berufungserklärung vom 29. Januar 2015 angefochten (vgl. pag. 2315). Wird das Verfahren gegen die beschuldigte Person eingestellt oder wird sie freigesprochen, so wird sie grundsätzlich von der Kostentragung befreit. Ausnahmsweise können der beschuldigten Person nach Art.