Ein solches Verhalten darf von ihr aber erwartet werden und wirkt sich daher neutral aus. Die Strafempfindlichkeit der Beschuldigten ist als neutral zu beurteilen. Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten ganz leicht zu Gunsten der Beschuldigten aus. 18.4 Strafmass, Strafart und Strafvollzug Zusammenfassend erachtet die Kammer für den Schuldspruch wegen Urkundenfälschung ein Strafmass von 60 Strafeinheiten als angemessen. Hinsichtlich der Strafart, des Strafvollzugs und der Höhe des Tagessatzes wird auf das in E. VII/17.5 hiervor Ausgeführte verwiesen, welches vorliegend gleichermassen Geltung hat.