Die 50 Strafeinheiten werden daher in Form einer Geldstrafe ausgesprochen. Zur Festsetzung der Höhe des Tagessatzes ist die aktuelle finanzielle Situation der Beschuldigten zu berücksichtigen. Die Beschuldigte ist gemäss aktuellem Leumundsbericht vom 19. Juni 2016 Sozialhilfebezügerin (pag. 3032 f.). Die Höhe des Tagessatzes wird deshalb auf CHF 10.00 bestimmt. Gemäss Art. 42 Abs. 1 StGB schiebt das Gericht den Vollzug einer Geldstrafe in der Regel auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten. Schiebt