17.4.3 Fazit Täterkomponenten Die Täterkomponenten wirken sich insgesamt gerade noch neutral aus. 17.5 Strafmass, Strafart, Strafvollzug und Vollstreckungsverjährung Zusammenfassend erachtet die Kammer für die Schuldsprüche wegen Urkundenfälschung und versuchter vollendeter Erpressung ein Strafmass von 50 Strafeinheiten als angemessen. Nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip ist bei alternativ zur Verfügung stehenden Sanktionen (Freiheitsstrafe – Geldstrafe) im Regelfall diejenige zu wählen, die weniger stark in die persönliche Freiheit des Betroffenen eingreift.