Sie versuchte während des ganzen Verfahrens ihre Schuld zu externalisieren und reichte erst nach und nach schriftliche Bestätigungen von angeblichen «Entlastungszeugen» ein, welche teilweise älteren Datums waren. Als beschuldigte Person ist sie zwar nicht gehalten, sich selber zu belasten, weshalb ein fehlendes Geständnis nicht negativ angerechnet werden darf. Ihr Verhal-