17.4 Täterkomponente 17.4.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Hinsichtlich des Vorlebens und der persönlichen Verhältnisse wird auf die korrekten Ausführungen des Gerichtspräsidenten des Gerichtskreises X Thun und der Vorinstanz verwiesen (pag. 495 [Vorakten S 04 498], S. 17 der Begründung zum Urteil vom 10. März 2006; pag. 2239-2241, S. 33 f. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend ist festzuhalten, dass die Beschuldigte auch nach neuesten Erkundigungen nicht vorbestraft ist (pag. 3029). Dem aktuellen Leumundsbericht vom 19. Juni 2016 (pag.