Der Erfolg ist allein deshalb nicht eingetreten, weil E.________ nicht bereit war, der Forderung der Beschuldigten nachzukommen. Da E.________ den Geldbetrag nicht bezahlen wollte und noch keine Anstalten getroffen hatte, um die CHF 30‘000.000 zu besorgen, war der tatbestandsmässige Erfolg noch nicht in unmittelbarer Nähe. Die Tat hatte noch keine tatsächlichen Folgen. Angesichts dessen erachtet die Kammer für den Versuch eine Reduktion der Strafe um 10 Strafeinheiten als angemessen. 17.3.5 Asperation