Verwerflichkeit des Handelns (kriminelle Energie) Betreffend die Art und Weise des Vorgehens ist zu bemerken, dass die Beschuldigte eine mit der Unterschrift ihrer Mutter gefälschte Unterschriftenkarte verwendet hat. Sie hat diese eingesetzt, um – unbefugterweise – das gesamte Konto von L.________ (CHF 17‘422.00) zu saldieren. Dass die Beschuldigte nicht davor zurückschreckte, die gefälschte Urkunde zu Ungunsten ihrer Mutter zu verwenden, spricht für eine nicht unerhebliche kriminelle Energie der Beschuldigten. Die Interessen der Mutter waren der Beschuldigten offenbar zweitrangig.