53 Die Beschuldigte hat am 24. September 2004 bei der Poststelle K.________(Ortschaft) die mit der Unterschrift ihrer Mutter gefälschten Unterschriftenkarte eingesetzt, um den Angestellten der Post vorzuspiegeln, dass sie von ihrer Mutter bevollmächtigt worden ist, von deren Konto Geld abzuheben. Die Beschuldigte konnte effektiv aufgrund des Vorzeigens der Unterschriftenkarte einen Betrag von CHF 17‘422.00 beziehen, womit des Konto von L.________ vollständig saldiert wurde. Der von der Beschuldigten bezogene Betrag wurde L._____