In einem zweiten Schritt ist diese Einsatzstrafe infolge des Schuldspruchs wegen versuchter vollendeter Erpressung angemessen zu erhöhen. Der Schuldspruch wegen Verletzung des Schriftgeheimnisses hat infolge der andersartigen Strafandrohung für Übertretung eine selbständige Sanktionierung in Form einer Busse zur Folge (vgl. E. VII/17.6 hiernach). 17.2 Einsatzstrafe: Urkundenfälschung (H.________(Finanzunternehmung)) 17.2.1 Objektive Tatkomponenten a)