49 AQ.________, mitzugehen, wie es vereinbart gewesen war. Danach konnte die Privatklägerin keine weiteren Behandlungstermine mehr mit der Beschuldigten vereinbaren. Die Beschuldigte konnte zunächst nicht erreicht werden. Später beschimpfte sie die Privatklägerin am Telefon und machte geltend, die Finanzen seien bereits aufgebraucht.