Dieser alte Herr zeige wütend wirkend auf eine geöffnete Nachtschublade, wo Bücher oder so drinn seien (pag. 3133 f.). Das Schreiben von W.________ ist vom Stil her vergleichbar mit den schriftlichen Bestätigungen von X.________. Die darin gemachten Ausführungen wirken konstruiert und erscheinen nicht glaubhaft (vgl. E. III/7.3.3. und IV/9.3.5 hiervor). 13.3.4 Fazit /Beweisergebnis Zusammengefasst erachtet die Kammer die Aussagen der Privatklägerin als sehr glaubhaft. Die zweckorientierten Aussagen der Beschuldigten wie auch die Bestätigungen von X.________ und W._____