Eine Abrechnung kann indes ohne weiteres zu einem früheren Zeitpunkt eingereicht werden. Insgesamt erscheinen die Ausführungen der Beschuldigten, wonach sie den Betrag von CHF 2‘000.00 nicht erhalten habe resp. dass dieser schon längstens zufolge der von ihr erbrachten Leistungen verbraucht sei, nicht überzeugend. Die Aussagen der Beschuldigten enthalten zahlreiche Ungereimtheiten. 13.3.3 Aussagen der «Entlastungszeugen» Aussagen von X.________ / «Wahrheitsbericht» von W.________ Wie bereits mehrfach ausgeführt wurde, kann auf die Bestätigungen von X.________ und W.________ nicht abgestellt werden. Hinsichtlich der Aussagen