47 Ziff. 1 und pag. 1259). Erneut legt sie mit dem Leistungs- und Abrechnungsblatt ein Dokument ins Recht, das hinsichtlich Inhalt und Stil den übrigen von ihr produzierten Dokumenten gleicht. Die angebliche Unterschrift von O.________ kann als solche nicht identifiziert werden und ihre Aussage, wonach O.________ gesagt habe, er werde auch verarscht von der Familie, lassen sich bezüglich Wortwahl kaum mit einem betagten und gesundheitlich angeschlagenen Senior in Einklang bringen (vgl. dazu auch pag. 1857 Z. 27 ff).»