Die Aussagen der Privatklägerin sind differenziert und detailliert, was für deren Glaubhaftigkeit spricht. Die Privatklägerin hat im Schreiben vom 8. November 2007 an die Beschuldigte einlässlich und in sich schlüssig geschildert, wie sie einige Tage vergebens versucht hat, die Beschuldigte telefonisch zu erreichen, um die weiteren Behandlungstermine festzusetzen und diese über die Meinung des Hausarztes von O.________ zu informieren. Als sie die Beschuldigte endlich habe erreichen können, habe sie von dieser etwa eine Stunde massive Anschuldigungen anhören müssen.