46 Geld weg gewesen (pag. 1859 Z. 3 ff.). Die Privatklägerin hat ausgefallene Einzelheiten geschildert, etwa, dass sie extra zwischen ihren eigenen Terminen auf die Bank gegangen sei und die CHF 2‘000.00 in einem Couvert gebraucht habe und dass sie eine Quittung von der Beschuldigten verlangt habe, welche sie aber nicht erhalten habe (pag. 151; 157; 521 Z. 42 ff.). Die Angaben der Privatklägerin sind detailliert, überzeugend und schlüssig, weshalb darauf abzustellen ist.