Die Beschuldigte führte am 20. Dezember 2007 telefonisch aus, dass sie den Betrag von CHF 2‘000.00 in einem Briefumschlag bei ihrem Vater hinterlassen habe (pag. 151). An der Fortsetzungsverhandlung vom 29. Oktober 2014 hat die Privatklägerin ihre gemachten Aussagen bestätigt und präzisiert, dass sie das Geld für die Beschuldigte gebracht habe (pag. 1859 Z. 12). Sie gab weiter an, dass sie mit der Beschuldigten abgemacht habe, dass sie das Geld in die Schublade lege. Ihr Vater habe das auch gesehen. Sie sei dann in die Schule gegangen. Als sie zurückgekommen sei, sei das