12. Rechtliche Würdigung Betreffend die rechtlichen Grundlagen zum Tatbestand der Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB sowie die rechtliche Würdigung des erstellten Sachverhalts wird auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 2227, S. 27 der Urteilsbegründung):