in ein schlechtes Bild zu stellen. So soll dieser sexuelle Dienste von der Beschuldigten verlangt haben und unberechtigterweise IV-Gelder beziehen. Es werden unbelegte Vorwürfe gegen die Beirätin der Mutter der Beschuldigten, die Schwestern und die Visana erhoben. Zudem ist von Mordversuchen gegen L.________ und die Beschuldigten die Rede. Die Bestätigungen wirken konstruiert und nicht glaubhaft. Dasselbe gilt für den «Wahrheitsbericht» von W.________ (vgl. E. IV/9.3.5 hiervor). 11.3.5 Fazit / Beweisergebnis Zusammengefasst erachtet die Kammer den Bericht des KTD vom 24. Juni 2008 sowie die Aussagen von D.________ als überzeugend.