1627 Z. 35 und 41). Zudem sagte sie auf Vorhalt, dass D.________ beim Treffen im AJ.________(Ortschaft) bestätigt habe, dass er seine eigene Unterschrift und diejenige von L.________ gefälscht habe, aus, dass sie dazu nichts sagen möchte (pag. 1629 Z. 27 ff.). Ein solches Aussageverhalten mutet seltsam an, will X.________ doch ebendies gemäss ihrer schriftlichen Bestätigung von August 2007 im Detail mitbekommen haben Die schriftlichen Bestätigungen von X.________ sind alles andere als glaubhaft (vgl. auch E. III/7.3.3 und IV/9.3.5 hiervor). Gemäss der Bestätigung von X.___