_» gefälscht hat. Ihre Ausführungen im Schreiben vom 23. Oktober 2006, wonach sie die Originale vor kurzem vom «Zahni» erhalten habe (pag. 113), sind nicht nachvollziehbar. 11.3.4 «Entlastungszeugen» der Beschuldigten Aussagen von X.________ / «Wahrheitsbericht» von W.________ Hinsichtlich des Aussageverhaltens von X.________ an der Fortsetzungsverhandlung vom 4. Dezember 2013 fällt auf, dass sie anders als in den schriftlichen Bestätigungen lediglich knappe Ausführungen machte. Auf Vorhalt der Revisionsbeilagen 6-10 gab sie an, dass sie nicht gesehen habe, dass Herr D.________ da etwas unterschrieben hätte (pag. 1627 Z. 35 und 41).