1847 Z. 11 ff.). Ihre Aussagen wirken wenig plausibel und stehen im Widerspruch zu den glaubhaften Angaben von D.________. Auch bezüglich des Vorwurfs der Urkundenfälschung fällt auf, dass die Beschuldigte versucht war, dem Gericht andere Schuldige zu präsentieren. So machte sie Ausführungen zu einem allfälligen Fehlverhalten des «Zahnarztes» (pag. 1847 Z. 38 ff.). Auf Vorhalt der Aussagen von D.________ (im AJ.________(Ortschaft) getroffen, Dokumente vorgelegt, refüsiert, sie zu unterschreiben, getrennte Wege gegangen, später Dokumente unterschrieben erhalten) verwies die Beschuldigte auf die schriftlichen Bestätigung von X.__