Er sei nach Hause gegangen. Plötzlich habe er die Schreiben per Post erhalten, die er im AJ.________(Ortschaft) gesehen und nicht unterschrieben habe (pag. 535 Z. 27 f.). D.________ gab wiederholt Gespräche wieder und schilderte Gefühle. So gab er etwa an, dass er doch sehr erstaunt gewesen sei. Er habe sofort die Beschuldigte angerufen. Er habe sie gefragt, was das solle. Sie habe nur gemeint, es sei ihr egal, sie könne ja nicht wissen, was er unterschreibe und was nicht (pag. 109). Die Schilderung von Gefühlen und Gesprächen wie auch die stimmige und differenzierte Beschreibung des Kerngeschehens stellen gewichtige Indizien für die Glaubhaftigkeit der Aussagen von D._____