Weiter führte der Beschuldigte gegenüber der Polizei aus, dass er am 24. Oktober 2006 dann Post von der Beschuldigten erhalten habe. Sie habe ihm die Formulare bzw. Briefe geschickt, die er im AJ.________(Ortschaft) beim Treffen mit ihr nicht habe unterschreiben wollen. Nur seien dieselben Formulare bzw. Briefe in diesem Couvert, das er bekommen habe, aber mit seinem Namen unterschrieben gewesen (pag. 107). An der Hauptverhandlung vom 31. August 2011 sagte D.________ gleichbleibend aus, dass er sich geweigert habe, weitere Dokumente zu unterzeichnen (pag. 535 Z. 25 f.). Er sei nach Hause gegangen.