__ bei der polizeilichen Einvernahme am 3. November 2006 glaubhaft an, dass er gar nichts mehr mit dem «Züg» zu tun haben wollte. Als er das Aufgebot bekommen habe als Zeuge vor Gericht, habe er das Aufgebot genauer gelesen. Er habe da gesehen, dass die Beschuldigte wegen Betrugs und Erpressung angeklagt werde. Da sei ihm nicht mehr wohl gewesen. Darum habe er mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun haben wollen (pag. 107). Weiter führte der Beschuldigte gegenüber der Polizei aus, dass er am 24. Oktober 2006 dann Post von der Beschuldigten erhalten habe.