107 Antwort zu Frage 4), erscheint logisch. D.________ bekam die Vorladung für die Aussage vor dem Appellationshof am 16.08.2006 (pag. 547 Vorakten) und die Vorladung enthält wie üblich die vorgeworfenen Delikte (pag. 543). Die zeitliche Abfolge der Geschehnisse stimmen damit mit seinen Aussagen überein (Unterschrift am 17.07.2006, Vorladung am 16.08.2006, Telefonat mit Ankündigung Widerruf im September, Treffen im AJ.________(Ortschaft) im Oktober und Gerichtsverhandlung vor dem Appellationshof im November). Die Aussagen von D.________ bei der solothur-