_ überzeugen einerseits durch ihre Konstanz bezüglich des Kerngeschehens. Andererseits lassen sie sich bestens mit den Resultaten der Schriftanalyse in Einklang bringen. Ein Motiv für eine Falschaussage ist überdies nicht ersichtlich. D.________ belastet sich sogar selbst, indem er zugibt, dass er am 17.07.2006 inhaltlich falsche Dokumente unterzeichnet hat. Seine Aussage, wonach er aufgrund der Vorladung, aus welcher ersichtlich gewesen sei, dass A.________ wegen Betrug und Erpressung angeklagt sei, nichts mehr mit der ganzen Sache habe zu tun wollen (pag. 107 Antwort zu Frage 4), erscheint logisch.