Handschriftenanalyse des KTD Aus dem Bericht des KTD vom 24. Juli 2008 ergibt sich, dass die Unterschriften «D.________» auf den drei Schreiben vom 24. September 2004 gefälscht sind (pag. 67). Die Handschriftenanalyse des KTD wurde objektiv verfasst, darauf kann abgestellt werden. 11.3.2 Aussagen von D.________ Hinsichtlich der Aussagen von D.________ wird auf die vorinstanzliche Würdigung verwiesen (pag. 2209-2211., S. 18 f. der Urteilsbegründung): «Die Aussagen von D.________ überzeugen einerseits durch ihre Konstanz bezüglich des Kerngeschehens.