(Beilage 3 und 4 zum Revisionsgesuch; pag. 1253 ff.) sowie das von der Beschuldigten an der Berufungsverhandlung eingereichte Schreiben von W.________ vom 29. März 2015 (pag. 3127 ff.). Die Vorinstanz hat die Aussagen der Verfahrensbeteiligten korrekt zusammengefasst (pag. 2195, 2209 ff., S. 11, 18 ff. der Urteilsbegründung). Darauf wird verwiesen. Soweit sich Ausführungen zu den einzelnen Beweismitteln aufdrängen, erfolgen diese an den entsprechenden Stellen im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung. 11.3 Beweiswürdigung der Kammer 11.3.1 Handschriftenanalyse des KTD