40 Bern eingereicht, um zu belegen, dass die Unterschrift ihrer Mutter auf der Postvollmacht echt sei (vgl. pag. 551; 555; 557 ff. [Vorakten S 04 498]). Zudem hat sie die Schreiben auch als Beilagen 6-8 zum Revisionsgesuch eingereicht. Von der Beschuldigten wird in Abrede gestellt, die Unterschriften gefälscht zu haben. 11.2 Beweismittel Der Kammer liegen in Bezug auf den Vorwurf der Urkundenfälschung im Wesentlichen folgende Beweismittel zur Würdigung vor: Das Schreiben der Beschuldigten vom 23. Oktober 2006 (pag.