V. Vorwurf der Urkundenfälschung z.N. D.________ 11. Sachverhalt und Beweiswürdigung 11.1 Überweisungsbeschluss vom 30. Dezember 2010 Der Beschuldigten wird gemäss Überweisungsbeschluss vom 30. Dezember 2010 Urkundenfälschung, begangen in der Zeit vom 16. bis 23. Oktober 2006 in J.________(Ortschaft), ev. anderswo vorgeworfen, indem sie drei Bestätigungen mit dem gefälschten Namen des angeblichen Zeugen D.________ unterzeichnete, womit dessen Wahrnehmung bei der angeblichen Unterzeichnung des Schreibens vom 24. September 2004 in AG.________(Ortschaft) durch die Mutter der Beschuldigten, L.___