_ stand der Beirätin Fürsprecherin AN.________ zu. Der Beschuldigten war die bereits seit mehr als sieben Jahre bestehende Beiratschaft bekannt, so dass sie nicht davon ausgehen konnte, dass sie von ihrer Mutter ordnungsgemäss bevollmächtigt wurde. Die Beschuldigte hat vorsätzlich gehandelt. Angesichts der zahlreichen Dokumenten mit angeblichen Unterschriften von L.